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Aktuelles zum Persönlichen Budget
14. März Tagung „Persönliches Budget – Unterstützung nach Maß?“ von 10:00 bis 16:00 Uhr im Erbacher Hof
An diesem Tag möchten wir Erfahrungen und Meinungen austauschen und Verbesserungen vorschlagen. Nach einer kurzen Einführung wird es drei Arbeitsgruppen geben. Hier können Sie Ihre Ideen für eine bessere, praktische Umsetzung des Persönlichen Budgets einbringen.
Die Veranstaltung findet in leichter Sprache statt. Sie richtet sich an Leistungserbringer, Leistungsträger und Budgetnutzerinnen und –nutzer. Organisiert wird das Treffen vom Netzwerk PROBudget und dem Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz.
Einladung zur Budget-Tagung als Pdf
Programm der Budget-Tagung als Pdf
Einladung zur Tagung Word
Programm zur Tagung Word
Im Rahmen von „PRObudget“ dem Netzwerk zur Interessenvertretung in Rheinland-Pfalz. findet am:
Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zum Persönlichen Budget
Die anfängliche Aufregung in der Werkstattlandschaft um das Persönliche Budget hatte sich Mitte des letzen Jahrzehnts gelegt. Der Grund: Das Bundesarbeits- und Sozialministerium vertrat die Rechtsauffassung, nur anerkannte Werkstätten könnten Budgetleistungen erbringen.
Allerdings stand eine höchstrichterliche Stellungnahme zu dieser Lesart noch aus. Die liegt jetzt vor und die Kasseler Richter haben die Sichtweise des Ministeriums nicht bestätigt. Sie urteilten: Leistungen, die in einer WfbM vorgesehen sind, können nicht allein deshalb vom Persönlichen Budget ausgespart werden, weil der gewählten Einrichtung die Anerkennung als Werkstatt fehlt. Seine Vorgabe: Das Gericht habe den im Persönlichen Budget festgeschriebenen Gedanken zu beachten, dem Leistungsberechtigten ein selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen.
Das Bundessozialgericht (BSG) verwies damit das Verfahren um eine Berufsbildungsmaßnahme in einer nicht als Werkstatt anerkannten Gärtnerei an das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht zurück. Entschieden wurde dies in einer mündlichen Verhandlung am 30. November, die schriftliche Begründung steht noch aus. Den Terminbericht des BSG vom 30.11.2011 zu dieser Entscheidung finden Sie hier
Dieser Urteilsspruch könnte tiefgreifende Auswirkungen auf die Landschaft der beruflichen Teilhabe haben. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, fordert in einer Stellungnahme: "Die Kostenträger sind jetzt aufgerufen, der Klarstellung des Bundessozialgerichts zu folgen und Werkstattleistungen auch ohne Anbindung an Werkstätten für behinderte Menschen zu gewähren. Im Rahmen des Persönlichen Budgets müssen die Leistungen dem Menschen folgen und nicht umgekehrt."
Rechtsanwalt Stephan May von der Hamburger Kanzlei Hohage, May und Partner hat für seinen Mandanten das höchstrichterliche Urteil gegen die Bundesagentur für Arbeit erwirkt. Er weist darauf hin, dass die BA selbst seit geraumer Zeit einen anderen Standpunkt zu dieser Frage vertrete, diese Praxis aber angesichts des gegenteiligen Urteils des LSG Schleswig abgesichert sehen wollte. Und setzt hinzu: "Da viele Arbeitsagenturen im Hinblick auf das Verfahren vor dem BSG keine entsprechenden Budgets mehr bewilligt haben, ist diese nunmehr erfolgte Klarstellung sehr zu begrüßen."
07.12.2011 Kobinet Nachrichten
