Als Träger des Integrationsfachdienstes für den Bereich Vermittlung , bietet das ZsL Mainz e.V. ein weiteres Angebot zum Thema Arbeit.
Integrationsfachdienste sind per Definition Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. IFDs erfüllen einen gesetzlichen Auftrag und sind seit 2001 im SGB IX, Kap. 7, § 109 ff verankert. Sie sollen bundesweit flächendeckend in allen Arbeitsagenturbezirken eingerichtet werden.
Der IFD besteht bisher aus zwei Säulen:
IDF Vermittlung (IFD-V), der schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in dauerhafte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse am allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt und
IFD Berufsbegleitung (BBD), der dann tätig wird, wenn Menschen im Beschäftigungsverhältnis stehen und sie selbst oder Ihre Arbeitgeber professionelle Unterstützung – meist in Konfliktsituationen benötigen.
Ab 2009 soll noch eine dritte Säule hinzukommen: Übergang Schule-Beruf (ÜSB). Zielgruppe sind junge Menschen mit einer Behinderung, die sich am Übergang von der Schule zum Beruf befinden.
Der IFD-V ist regional tätig im Arbeitsagenturbezirk Mainz mit Nebenstellen und deckt mit seinem Beratungsangebot ab: Die Stadt Mainz, die Stadt Alzey, den Landkreis Mainz – Bingen, den Landkreis Alzey Worms, also fast ganz Rheinhessen.
Die Strukturverantwortung für den IFD-V liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Darüber hinaus kann jedoch auch von anderen Stellen beauftragt werden Hier sind insbesondere die Träger der Rehabilitation wie Agentur für Arbeit, DRV Bund und Land sowie die Berufsgenossenschaften zu nennen.
Der Zugang zum IFD-V kann auf vielfältige Art und Weise erfolgen und ist bewusst niederschwellig angelegt.
Die Zielgruppe sind Ratsuchende, die häufig von den Vermittlern und Beratern bei den Agenturen für Arbeit und den ARGEN auf die Dienstleistung aufmerksam gemacht wurden und können sich direkt an den IFD-V wenden. Wenn sie die vorgegebenen Kriterien erfüllen, d.h. schwerbehindert oder gleichgestellt sind, im Leistungsbezug der Agentur für Arbeit oder der ARGE sind und über einen gültigen Vermittlungsgutschein (VGS) verfügen, können sie meist umgehend in die Beratung und Vermittlung aufgenommen werden.
Für Klienten, die über die Träger der Rehabilitation ausschließlich von den dortigen Reha-Beratern beauftragt werden, gelten etwas andere Bedingungen. Eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung sowie eine Arbeitslosigkeit müssen hier nicht zwingend vorliegen.
Die IFD-V versteht sich als Dienstleister sowohl für arbeitssuchende behinderte Menschen wie auch für einen der wichtigsten Partner im Vermittlungsgeschäft, den Arbeitgeber. Für beide – arbeitssuchende Menschen wie auch Arbeitgeber werden vielfältige Beratungsund Dienstleitungsangebote vorgehalten.
Auf der Klientenseite beginnt die Zusammenarbeit mit einer genauen Auftragsklärung und einem exakten Profiling. Es werden vermittlungsrelevante Daten und Fakten erhoben um eine möglichst passgenaue Vermittlung zu realisieren. Ein wichtiger Grundsatz ist, bei der Beratung ressourcenorientiert vorzugehen, die persönlichen Bedürfnisse der Klienten zu respektieren und soweit als möglich zu berücksichtigen. Des Weiteren umfasst das Angebot des IFD-V:
Kurzum all das, was dem Klienten den Weg zur erfolgreichen Arbeitsplatzsuche bereitet. Auch beim IFD-V geht es jedoch um „Fördern und Fordern“, im Rahmen dessen, was der einzelne Klient beitragen kann und möchte.
Auf der Arbeitgeberseite informiert und berät der IFD-V zu allen Fragen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, außer zu Rechtsfragen. Häufig geht es zunächst einmal um den Abbau gängiger Vorurteile, oder die Aufarbeitung von Erfahrungshintergründen. Der Arbeitgeber soll als Partner gewonnen werden. Ihm muss immer wieder aufgezeigt werden, dass die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für Unternehmen einen Mehrwert bedeuten kann. Hierbei geht es nicht um den Appell an das soziale Gewissen, sondern darum, die personalpolitische Machbarkeit und den betriebswirtschaftlichen Nutzen herauszuarbeiten. So werden Arbeitgebern zum Beispiel auch bei der Abklärung und Beantragung von Fördermitteln unterstützt, die bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen gewährt werden können. Der Arbeitgeber soll den IFD-V als verlässlichen Partner und kompetenten Berater begreifen.
Leiterin des IFD-V
Frau Ingrid König
Fachberaterin für Integration
Tel.: 0 61 31/14 674-580
E-Mail: i.koenig@zsl-mainz.de
Mitarbeiterinnen
Frau Daniela Baltes
Fachberaterin für Integration
Tel.: 0 61 31/14 674-585
E-Mail: d.baltes@zsl-mainz.de
Frau Sylvia Dillmann
Sachbearbeiterin
Tel.: 0 61 31/14 674-590
E-Mail: s.dillmann@zsl-mainz.de